betreffend SBG:

"Jedoch legte das Bundesinnenministerium Einspruch ein, da Strafverfolgungsbehörden weiterhin Zugriff auf frühere Vornamen und Geschlechtseinträge haben müssten, damit Kriminelle nicht untertauchen könnten."

what?? wie lief das bisher? hatte das TSG die Möglichkeit geboten unterzutauchen? ich bin befuddled sondergleichen


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